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SV Borussia Hannover
Einladung
zur
Jahreshauptversammlung
Freitag, 29. März 2019 um 19.30 Uhr
in der Vereinsgaststätte, Am Großen Kolonnenweg 31
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit/Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung des Protokolls vom 23.03.2018-sh. Anmerkung unten-
3. Gedenken, anschließend Ehrungen (Borusse/Borussin des Jahres)
4. Grußworte
5. Abteilungsberichte: Fußball /Fußballjugend /Gymnastik /Boule
6. Bericht des Vereinsvorsitzenden
7. Bericht des Hauptkassierers
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Entlastung des Vorstandes und der zum Bericht Verpflichteten
10. Formelle Bestätigung der Abteilungsleiter
11. Wahl des 1. Vorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder
12. Wahl der Ehrenratsmitglieder
13. Wahl der Kassenprüfer
14. Festsetzung der Beiträge
15. Verschiedenes und Anträge, die gem. § 18 der Vereinssatzung bis zum 22.03.2019 schriftlich dem Vorstand vorliegen. Ein Antrag auf Satzungsänderung zum Datenschutz liegt dem Vorstand vor.Der Formulierungsvorschlag für die Satzungsänderung ist auf der Rückseite der Einladung abgedruckt.
Hannover, 06.03.2019
Für den Vorstand
Dieter Schwulera, 1. Vorsitzender
Das Protokoll kann auf der Homepage und im Klubhaus eingesehen werden
Satzungsänderung zum Datenschutz 2019
§ 10 a Datenschutz
1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG ) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen,hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
- das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO
- das Recht auf Löschung nach Art.17 DS-GVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art.18 DS-GVO
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO
- das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DS-GVO
3. Den Organen des Vereins, allen Mitgliedern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben,Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
4. Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der GS-GVO und dem BDSG